Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 07.07.1955 | BGH, 16.06.1955

Rechtsprechung
   BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,83
BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54 (https://dejure.org/1955,83)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.1955 - 2 BvH 1/54 (https://dejure.org/1955,83)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 1955 - 2 BvH 1/54 (https://dejure.org/1955,83)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Gebietsbestand der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen das aufnehmende Bundesland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 250
  • NJW 1955, 1313 (Ls.)
  • NJW 1955, 1674 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 24. Februar 1954 (2 BvQ 1/54; BVerfGE 3, 267 ff.) zwar die Parteifähigkeit des Landesverbandes Lippe und der Kreise Detmold und Lemgo und ihre Aktivlegitimation anerkannt, Rechte des untergegangenen Landes Lippe aus dem Eingliederungsvorgang gegen das Land Nordrhein-Westfalen geltend zu machen.
  • BVerfG, 10.06.2014 - 2 BvE 2/09

    Organstreitverfahren in Sachen "Bundesversammlung" erfolglos

    Mit Blick darauf ist es geboten, vom Fortbestand der Bundesversammlung für das Organstreitverfahren auszugehen (vgl. zu einer solchen Möglichkeit bereits BVerfGE 4, 250 sowie Pestalozza, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 1991, § 7 Rn. 40).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvE 4/11

    Anträge im Organstreit "ESM/Euro-Plus-Pakt" erfolgreich

    a) Da der Lauf der Frist nach § 64 Abs. 3 BVerfGG jedenfalls nicht vor einer entsprechenden und eindeutigen Weigerung des zuständigen Ressortministers beginnen kann (vgl. BVerfGE 21, 312 ; s. auch BVerfGE 4, 250 ), wurde die Antragsfrist hinsichtlich des Antrags zu 1. frühestens am 26. Januar 2011 in Gang gesetzt.
  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

    Richtet sich das Organstreitverfahren gegen ein (auch fortdauerndes) Unterlassen des Antragsgegners, wird die Frist spätestens dadurch in Lauf gesetzt, dass sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 71, 299 ; 92, 80 ; 118, 244 ; 129, 356 ; stRspr).

    Da sie sich damit gegen ein gesetzgeberisches Unterlassen wendet, wird die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG spätestens in Lauf gesetzt, wenn der Antragsgegner sich erkennbar eindeutig weigert, in einer Weise tätig zu werden, die die Antragstellerin zur Wahrung ihres verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 ; 71, 299 ; 92, 80 ; 118, 244 ; 129, 356 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 635/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,215
BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 635/52 (https://dejure.org/1955,215)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1955 - 1 BvR 635/52 (https://dejure.org/1955,215)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1955 - 1 BvR 635/52 (https://dejure.org/1955,215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Kein grundrechtlicher Anspruch auf mehrere Instanzen in Dienststrafsachen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 205
  • NJW 1955, 1313
  • MDR 1955, 662
  • MDR 1956, 73
  • DVBl 1956, 22
  • DÖV 1956, 62
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 635/52
    Noch weniger kann das Fehlen einer zweiten Instanz in Dienststrafsachen unter der Geltung des Grundgesetzes ein Individualrecht des einzelnen Beamten verletzen; denn das Grundgesetz enthält nicht nur keine dem Art. 129 Abs. 3 Satz 1 WRV entsprechende Bestimmung, sondern beschränkt sich darauf, die "Berücksichtigung" der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums vorzuschreiben (vgl. dazu BVerfGE 3, 58 [136/137]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 635/52
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Bedenken gegen eine solche Rüge daraus hergeleitet werden könnten, daß der Ausschluß von Rechtsmitteln in der VO Nr. 3 auf einer Ermächtigung durch die Militärregierung beruhte (vgl. BVerfGE 2, 181 f.); denn selbst wenn man davon ausgeht, daß § 3 VO Nr. 3 der Prüfung am Maßstab des Grundgesetzes in vollem Umfange unterliegt, ist die Rüge nicht begründet.
  • BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 2055/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis durch Verwaltungsakt ist

    Aus dem Lebenszeitprinzip lässt sich nicht ableiten, dass gerichtliche Entscheidungen mit Rechtsmitteln angreifbar sein müssen, denn durch die Eröffnung einer effektiven judikativen Kontrollmöglichkeit im Sinne der gegenseitigen Mäßigung der Gewalten ist dem Schutz der Beamten vor Staatswillkür Genüge getan (vgl. BVerfGE 4, 205 ).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

    Die Rüge, ein subjektives Verfassungsrecht sei verletzt, ist Voraussetzung jeder Verfassungsbeschwerde (BVerfGE 4, 205 [210]; 6, 445 [448]; 15, 298 [301]).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvR 2/56

    Wahlrechtsbeschwerde

    Zudem enthält Abs. 4 überhaupt kein Recht des einzelnen; wenn Absatz 5 auch Rechte des einzelnen garantieren sollte (vgl. BVerfGE 3, 58 [136]; 4, 205 [210]; 4, 294 [295]), so haben jedenfalls die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nichts mit der Wahlperiode von Gemeindevertretungen zu tun.
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Weder Art. 19 Abs. 4 GG noch auch etwa das allgemeine Rechtsstaatsprinzip gewährleisten einen Instanzenzug (so das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 4, 74 [95]; 4, 387 [411, 412]; 4, 205 [211, 212]; 6, 7 [12]; vgl. auch BVerfGE 8, 174 [180]).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Nach dieser Vorschrift braucht nicht notwendigerweise ein mehrstufiger Instanzenzug zu bestehen (BVerfGE 4, 74, 94; 4, 205, 211 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 635/52]; 6, 7, 12 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 205/56]; BVerwGE 1, 60, 61 [BVerwG 12.01.1954 - I C 99/53] bis 62; 3, 145 bis 147; 6, 84 bis 85).
  • BVerfG, 05.10.1955 - 1 BvR 103/52

    Versetzung in den Ruhestand nach Art. 132 GG

    Da der Beschwerdeführer sich auf die Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 3 und 14 GG beruft, kann im Rahmen des somit zulässigen Verfahrens auch geprüft werden, ob Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 132 GG verletzt ist (BVerfGE 1, 264 [271]), ohne daß entschieden werden muß, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig wäre, wenn der Beschwerdeführer allein eine Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG gerügt hätte (vgl. hierzu BVerfGE 3, 58 [136] und Beschluß vom 7. Juli 1955 -- 1 BvR 635/52 --, BVerfGE 4, 205).
  • BVerwG, 15.02.1956 - II C 129.54

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Baden-Württemberg

    Die in dieser Vorschrift enthaltene Gewährleistung des "Rechtsweges" erfordert keinen Instanzenzug; sie ist auch dann erfüllt, wenn dieser Rechtsweg nur in einem Rechtszug besteht (BVerfGE 4 S. 94; BVerfG in DVBl. 1956 S. 22; BVerwGE 1 S. 60 = NJW 1954 S. 1014 = DVBl. 1954 S. 406 = DÖV 1954 S. 407 = JZ 1954 S. 548; BVerwGE 1 S. 63; BVerwG.: Beschluß vom 4. März 1954 - BVerwG I B 83.53 - NJW 1954 S. 1214, Urteil vom 12. Januar 1954 - BVerwG I C 103.53 -, Beschluß vom 2. April 1954 - BVerwG II C 138.53 - NJW 1954 S. 1172 = MDR 1954 S. 525 = DÖV 1954 S. 501, Beschluß vom 19. Juli 1954 - BVerwG V B 41.54 -, Beschluß vom 9. Juli 1954 - BVerwG V B 190.54 - Bay. VerfGH in VerwRspr.
  • BVerwG, 23.07.1993 - 1 DB 17.93

    Ablehnungsantrag wegen Besorgnis der Befangenheit eines Richters -

    Daß grundsätzlich ein einstufiges Verfahren in Disziplinarsachen verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem Beschluß vom 7. Juli 1955 - 1 BvR 635/52 - (BVerfGE 4, 205) festgestellt.
  • BVerwG, 28.03.1968 - I WDB 3.68

    Rechtsmittel

    Einen mehrstufigen Instanzenzug fordert Art. 19 Abs. 4 GG nicht (vgl. BVerfGE 4, 74, 94; 4, 205, 210 [BVerfG 07.07.1955 - 1 BvR 635/52]; 6, 75 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54]Maunz/Dürig, Rd.-Nr. 45 zu Art. 19 GG mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.05.1956 - II C 133.54

    Rechtsmittel

    Wenn die Revision schließlich rügt, das angefochtene Urteil verletze Art. 33 Abs. 5 GG, weil die Regelung des § 133 Abs. 2 Satz 1 GO in Verbindung mit § 23 Abs. 3 BRÄndG ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums sei, so kann es in diesem Zusammenhange offenbleiben, ob Art. 33 Abs. 5 GG nur eine Weisung an den Gesetzgeber enthält, das Berufsbeamtentum als Einrichtung zu erhalten oder für einen Kern zur Aufrechterhaltung des Berufsbeamtentums unabdingbarer Normen unmittelbar anwendbarer Rechtssatz ist (vgl. BVerfGE 4 S. 205 [210]).
  • BVerwG, 24.06.1975 - 2 WDB 8.75

    Rechtsmittel

  • BDH, 05.01.1961 - II DV 6/60

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung im

  • BDH, 23.10.1956 - III DB 29/56

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1246
BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54 (https://dejure.org/1955,1246)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1955 - II ZR 133/54 (https://dejure.org/1955,1246)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1955 - II ZR 133/54 (https://dejure.org/1955,1246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1955, 1313
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 16.10.1917 - III 161/17

    Benachrichtigungspflichten eines Zollbeamten im Einfuhrscheinverfahren

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54
    Fälle dieser Art liegen den Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 90, 305 [306]; RGZ 91, 47 [50] zugrunde (vgl. auch HEZ 2, 158).
  • RG, 05.06.1917 - II 606/16

    Einfluss der Bundesratsverordnung gegen übermäßige Preissteigerung auf die

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54
    Fälle dieser Art liegen den Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 90, 305 [306]; RGZ 91, 47 [50] zugrunde (vgl. auch HEZ 2, 158).
  • RG, 14.04.1917 - V 866/16

    Zeitliche Geltung des Preußischen Wassergesetzes; Recht eines Ufereigentümers zur

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54
    Der Beklagte würde auch nicht Rechte des Klägers oder Dritter verletzt haben (vgl. RGZ 90, 52 [64]; 100, 112 [114]), wenn er Fernfahrten ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt haben würde.
  • RG, 12.10.1920 - II 157/20

    Zulässigkeit abstrakter Schadensberechnung

    Auszug aus BGH, 16.06.1955 - II ZR 133/54
    Der Beklagte würde auch nicht Rechte des Klägers oder Dritter verletzt haben (vgl. RGZ 90, 52 [64]; 100, 112 [114]), wenn er Fernfahrten ohne die erforderliche Genehmigung ausgeführt haben würde.
  • BGH, 10.02.1965 - VIII ZR 76/63

    Wirksamkeit einer Abstandsvereinbarung

    Schon hieraus folgt, daß der vorliegende Fall nicht einem Sachverhalt gleichgesetzt werden darf bei dem der Schadensersatz Fordernde den entgangenen Vorteil gesetzlich in erlaubter Weise gar nicht hätte erlangen können (vgl. BGH Urt. v. 16. Juni 1955 - II ZR 133/54 - NJW 1955, 1313).
  • OLG Koblenz, 13.01.1993 - 5 U 1584/92

    Schadensersatzanspruch nach Aufhebung einer ungerechtfertigten einstweiligen

    In einem solchen Fall ist ein Schadensersatzanspruch unter den Voraussetzungen gegeben, daß die Genehmigung lediglich leicht fahrlässig nicht eingeholt wurde (BGH NJW 1974, 1374, 1376, für den Fall der groben Fahrlässigkeit offen gelassen; unentschieden noch BGH NJW 1955, 1313, 1314; für einen Anspruchsausschluß auch dann wohl KG OLGZ 1972, 408 410).
  • BGH, 22.04.1964 - VIII ZR 246/62

    Rechtsmittel

    Ein Verstoß nur gegen formelles Baurecht kann aber nicht als so schwerwiegend angesehen werden, daß deswegen Schadensersatzansprüche zu versagen sind (zu vergl. BGH Urt. v. 16. Juni 1955 - II ZR 133/54 = NJW 1955, 1313, 1314) [BGH 16.06.1955 - II ZR 133/54].
  • BGH, 14.10.1964 - V ZR 112/62

    Rechtsmittel

    Allerdings ist anerkannt, daß nur für die Verletzung eines schutzwürdigen Interesses (Vermögens) Ersatz (Entschädigung) verlangt werden kann und daß es hieran fehlt, wenn die beeinträchtigte Vermögenslage gegen das Gesetz verstößt (RGZ 90, 305, 306; BGH Urteile vom 16. Juni 1955, II ZR 133/54, LM BGB § 252 Nr. 3 = NJW 1955, 1313 und vom 20. September 1956, III ZR 113/55, LM GG Art. 14 Anhang Nr. 56 = NJW 1957, 633).
  • BGH, 20.12.1956 - III ZR 113/55

    Rechtsmittel

    Die Dinge liegen hier anders als in dem vom II. Zivilsenat mit Urteil vom 16. Juni 1955 entschiedenen Fall (II ZR 133/54 - LM Nr. 3 zu § 252 BGB).
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